Die beglaubigte Übersetzung wird zum Beispiel für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Namensänderungen, Scheidungsurteile, Führerscheine, Wohnsitzbescheinigungen, Nachlassregelungen, Testamente, Immobilienkäufe und Immobilienverkäufe, Lohnsteuerbescheinigungen, Pensionsbescheinigungen, Einbürgerungsurkunden, Aufenthaltstitel, den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft, Taufscheine u.v.m. benötigt.
Aber auch für Zeugnisse aller Art wie zum Beispiel das Abiturzeugnis, Führungszeugnis, Arbeitszeugnis des Arbeitgebers, Diplomzeugnis, die Diplomurkunde, Bachelor- und Masterurkunde, Gewerbeanmeldung, den Handelsregistereintrag etc. - also für sämtliche Dokumente, die einen offiziellen Zweck erfüllen müssen.
Auch müssen häufig Verträge, Abkommen, Gerichtsurteile, juristische Dokumente, Vorverträge, Arbeitsverträge u.s.w. als beglaubigte Übersetzung angefertigt werden, damit diese als juristisch gültig angesehen werden.