Übersetzungsbüro Tübingen
Beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen
- Die Übersetzer für Tübingen - Privatkunden und Firmenkunden.
Sie benötigen eine hervorragende Übersetzung zum besten Preis? Dann sind Sie soeben fündig geworden. Unsere erfahrenen Übersetzerinnen und Übersetzer im Übersetzungsbüro Tübingen erstellen für Privatkunden und Firmenkunden, Mittelstand, Großkonzerne, Stadtverwaltungen, Hochschulen, Behörden, Gerichte und Notare nunmehr seit über 20 Jahren erfolgreich erstklassige Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzungen.
Das Übersetzernetzwerk Tübingen
Friedrichstr. 21
72072 Tübingen
Telefon: 0800 7555557
E-Mail:
Das Übersetzer Netzwerk
Höchste Qualität durch beglaubigte Übersetzer oder Diplom-Übersetzer!
Ihre Übersetzer in Tübingen
Schneller, unkomplizierter Service durch Online-Abwicklung
Sicher – Sie können Ihre Dokumente auch verschlüsselt an uns übertragen
Günstige Preise
Hoch qualifizierte Übersetzer mit Expertenwissen
Konsequente Anwendung des Muttersprachler-Prinzips
Absolute Vertraulichkeit bei all Ihren Dokumenten
4-Augen-Prinzip: Alle Dokumente werden quergelesen
Datenschutz nach deutschem und europäischen Recht
Im Übersetzungsbüro Tübingen werden juristische Fachübersetzungen - wie alle Fachübersetzungen - ausschließlich von Fachübersetzern des jeweiligen Gebietes (Privatrecht, öffentliches Recht, Völkerrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Verfassungsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht oder Europarecht) und ausschließlich in die jeweilige Muttersprache übersetzt. Für unsere Übersetzer ist es Standard nach dem 4-Augen-Prinzip zu arbeiten. Übersetzungen werden also immer noch einmal von einem zweiten Fachübersetzer gegengelesen. Wir sind bekannt für unsere Spitzenqualität im Bereich der Rechts- und Vertragsübersetzungen. Das erreichen wir dadurch, dass viele unserer Übersetzerinnen und Übersetzer zusätzlich auch studierte Volljuristen sind.
Der Bereich "Dokumentenübersetzung" oder auch Urkundenübersetzung überschneidet sich größtenteils mit dem Bereich der "beglaubigten Übersetzung". Einige Beispiele für Dokumentenübersetzung, die als beglaubigte Übersetzung durchgeführt werden sind: Handelsregisterauszug (HRA und HRB), Firmensatzung, Vertragsdokumente, Gerichtsdokumente, Klageschrift, Notarsakten, ärztliches Attest, medizinische Gutachten, Arztbrief, Führerschein, Staatsbürgerschaft, Urkunden und Zeugnisse. Grundsätzlich gilt: Übersetzungen zur amtlichen bzw. offiziellen behördlichen Verwendung sollten als beglaubigte Übersetzungen durchgeführt werden, damit Ämter und Behörden diese auch anerkennen.
Ja, absolut. Wir sind als öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer per Gesetz zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Außerdem befolgen wir natürlich die Vorgaben aus de DSGVO. Sie können auch Ihre Daten und Dateien über eine verschlüsselte Verbindung direkt auf unsere sicheren Server hochladen. Zudem bieten wir auch die Möglichkeit verschlüsselte E-Mails zu schicken.
Ja, sofern es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt, erkennen Behörden, Ämter und Gerichte diese Übersetzungen an.
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden nur von in Deutschland beeidigten Urkundenübersetzern erstellt und sind somit im gesamten Bundesgebiet gültig.
Das Übersetzer Netzwerk
Höchste Qualität durch beglaubigte Übersetzer oder Diplom-Übersetzer