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Beglaubigte Übersetzungen, Fachübersetzungen und Lektorat
Das Übersetzungsbüro Wiesbaden: Ihr professioneller Partner für beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen - Privatkunden, Firmenkunden, unkomplizierte Online-Abwicklung.
Das Übersetzungsbüro Wiesbaden: Ihr professioneller Partner für beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen - Privatkunden, Firmenkunden, unkomplizierte Online-Abwicklung.
Beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen vom Profi: das erwarten Kunden unseres Übersetzungsbüros und genau das bieten wir. Fachübersetzungen und Beglaubigte Übersetzungen sind nach wie vor viel Handarbeit und man benötigt erfahrene Übersetzerinnen und Übersezter für ein Ergebnis, das sich im Zielland gar nicht wie eine Übersetzung liest sondern wie ein ganz natürlicher Text. Alle von uns durchgeführten Übersetzungen erfolgen nach strengen Qualitätsrichtlinien.
Das Übersetzungsbüro Wiesbaden ist Teil des Übersetzernetzwerks© und ist seit über 20 Jahren erfolgreich im Bereich beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen. Zu unseren mittlerweile über 25.000 Kunden zählen einige der bekanntesten Marken der Welt, große Organisationen, politische Einrichtungen, Hochschulen, JobCenter, Ämter, Behörden, Gerichte und natürlich Privatkunden.
Wiesbadenist die Landeshauptstadt Hessens uns mit gut 278.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Hessens. Wiesbaden liegt direkt am Rhein an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Durch die 15 Thermal- und Mineralquellen ist Wiesbaden eines der ältesten Kurbäder Europas. Wiesbaden bildet mit Frankfurtund Darmstadtdie Kernstädte der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main und zählt zu den Städten in Deutschland mit der höchsten Kaufkraft.
Das Übersetzernetzwerk Wiesbaden
Kirchgasse 6
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 94 58 61 78
E-Mail:
Das Übersetzer Netzwerk
Höchste Qualität durch beglaubigte Übersetzer oder Diplom-Übersetzer!
Ihre Übersetzer in Wiesbaden
Schneller, unkomplizierter Service durch Online-Abwicklung
Sicher – Sie können Ihre Dokumente auch verschlüsselt an uns übertragen
Günstige Preise
Hoch qualifizierte Übersetzer mit Expertenwissen
Konsequente Anwendung des Muttersprachler-Prinzips
Absolute Vertraulichkeit bei all Ihren Dokumenten
4-Augen-Prinzip: Alle Dokumente werden quergelesen
Datenschutz nach deutschem und europäischen Recht
Führerscheine, Notarverträge, Gesellschafterverträge, Handelsregisterauszüge, Kaufverträge, Immobilienverträge, Grundbuchauszüge, Urkunden, Geburtsurkunden, Abitur, Heiratsurkunden, Totenscheine, Testamente, Verfügungen, Unterlagen/Nachweise für Pflegeberufe, Krankenpfleger etc.
Verträge, Patente, Patentschriften, Markenanmeldungen, eidesstattliche Versicherung, Urteile, Gerichtsurteile, Lizenzen, Lizenzverträge, Arbeitsverträge, Anwaltsschreiben, Treuhandverträge, Firmenkauf, Testament, Patientenverfügung, Nachlassregelung, uvm.
Geschäftskorrespondenz, Verträge, interne Schreiben, Betriebsanweisungen, Sicherheitsanweisungen, Mitarbeiterschreiben, Rundbriefe, Veröffentlichungen, Berichte, Geschäftsberichte, Beschlüsse, Nachhaltigkeitsberichte
Telekommunikation, IT, Webseiten, Webshops, Lokalisierungen, Bedienungsanleitungen, Fachartikel, …
Maschinenbau, Automobil, Recycling, Chemie, Verpackungen, Kunststoffe, Kunststoffverarbeitung, Automatisierung, etc.
Dokumente aus dem Bereich Pharma, Medizin. Medizintechnik, Arztbriefe, Entlassungsdokumente, medizinische Gutachten, Klinische Studien, Patientenfragebogen, Zahnmedizin, Arzneimittelzulassung, Dentaltechnik
Übersetzer, die bei einem (deutschen) Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen sog. allgemeinen Eid abgelegt haben, werden als allgemein beeidigte oder ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer bezeichnet. Sie sind ermächtigt, offizielle Arbeiten für Gerichte, Behörden und Notare durchzuführen. Der Eid ist vor allen Gerichten der Länder und des Bundes gültig.
Wer beeidigter Übersetzer werden möchte, muss seine fachliche Befähigung und die persönliche Eignung für die Sprachmittlung bei Behörden und Gerichten nachweisen. In der Regel werden auch juristische Qualifikationen (z. B. die Belegung entsprechender Seminare an einer Universität) als Nachweis erfordert. Nach der Ermächtigung führen diese Übersetzer quasi hoheitliche Aufgaben aus. Die sind daher nach Gesetz (§ 189 Abs. 4 GVG) zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen geschriebene Texte treu und gewissenhaft in die andere Sprache übersetzen.
Viele Dokumente, die Behörden, Gerichten oder auch Unternehmen vorgelegt werden müssen und einen amtlichen Charakter tragen, müssen durch einen allgemein beeidigten Übersetzer übersetzt werden. Eine solche Übersetzung wird "beglaubigte Übersetzung" genannt. Oftmals findet man auch die Bezeichnungen "bescheinigte" oder "bestätigte Übersetzung". Diesen Dokumenten ist gemein, dass die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO unter Angabe von Ort, Datum und Siegel (Stempel) des Übersetzers bescheinigt wird.
Nein, das haben wir in Zeiten von Corona geändert. Wir setzen darauf, so viele Abläufe wie möglich online abzuwickeln. Unsere Kunden freut es, dass sie keinen "lästigen" Behördengang zu uns machen müssen und alles ganz praktisch über unsere Website, E-Mail und postalisch abwickeln können.
Zudem war es noch nie möglich, mal eben kurz im Büro vorbeizukommen und auf die Übersetzung ein paar Minuten zu warten. Zum einen braucht eine gute und gewissenhafte Übersetzung Zeit (selbst, wenn es nur Formulare sind) und andererseits sind nicht in jedem unserer Übersetzungsbüro auch für alle knapp 60 Sprachen auch Übersetzer oder vereidigte Übersetzer anwesend. Das ginge organisatorisch überhaupt nicht. Hier leben wir den Netwerk-Gedanken und nutzen so bestmöglich die Kapaziäten unserer über 350 dezentral organisierten Übersetzerinnen und Übersetzer. So erhalten Sie Ihre Übersetzung so schnell wie möglich vom ideal passenden Fachübersetzer. Sie wird Ihnen aber zwingend per Post zugestellt. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Zeitplanung.
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Höchste Qualität durch beglaubigte Übersetzer oder Diplom-Übersetzer